Kommission tritt auf Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ein

Kommission tritt auf Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes ein

Mediemitteilung

Für die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) ist die Stärkung des Bevölkerungs- und Zivilschutzes zentral. Sie ist deswegen einstimmig auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Totalrevision (18.085) eingetreten. Da sie indes grössere Differenzen zwischen den Kantonen und dem Bundesrat zur genauen Ausgestaltung der Vorlage feststellte, möchte sie eine Subkommission einsetzen, die offene Fragen klärt.

Die SiK-N anerkennt Anpassungsbedarf im Bevölkerungs- und Zivilschutz, um den aktuellen und künftigen Schutzbedürfnissen der Schweizer Bevölkerung und der veränderten Risikosituation Rechnung zu tragen. Das Eintreten war entsprechend unbestritten.

Vor der Diskussion hörte die SiK-N eine Delegation der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) an, die der Kommission umfangreiche Änderungsanträge unterbreitete. Die Kommission stellte in diesem Zusammenhang fest, dass zwischen Bundesrat und Kantonen insbesondere im Bereich der Rechtsetzungsdelegation, der Transparenz der Kostenfolgen sowie strategischer Grundlagen grössere Differenzen bestehen. Vor diesem Hintergrund entschied sie mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Büro des Nationalrats die Einsetzung einer Subkommission zu beantragen. Letztere soll sich aus 7 Mitgliedern (2 SVP, 1 SP, 1 FDP, 1 CVP, 1 Grüne, 1 GLP) zusammensetzen. Sie erhält den Auftrag, die Anliegen der Kantone zu prüfen und der Kommission bis Ende April die notwendigen Änderungen vorzuschlagen.

Aus Sicht der SiK-N kann durch das Einsetzen einer Subkommission das Ziel, eine konsensfähige Vorlage zu verabschieden, am schnellsten und erfolgversprechendsten vorangetrieben werden. Andere Anträge, welche die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen bzw. Bestimmungen zu Telekommunikationssystemen separat verabschieden wollten, lehnte sie mit 15 zu 8 Stimmen bzw. mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Nationales sicheres Datenverbundsystem

Die Kommission entschied ohne Gegenstimme, ihren Entscheid über den Verpflichtungskredit für das nationale und sichere Datenverbundsystem (18.088) zu vertagen. Mit der Vorlage werden 150 Millionen Franken für die Entwicklung und Beschaffung des Systems beantragt. Die Regelung der Zuständigkeiten und der Finanzierung des Systems zwischen Bund, Kantonen und Dritten sind jedoch in der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes enthalten. Aufgrund dieser engen Verknüpfung entschied die Kommission, die Arbeiten der Subkommission abzuwarten und die Behandlung des Geschäfts zu sistieren.

Die Kommission hat am 21./22. Januar 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und erstmals in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, in Bern getagt.

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