Seehofers erweiterte Grenzkontrollen

Seehofers erweiterte Grenzkontrollen

Articolo pubblicato nell’edizione di sabato 3 agosto 2019 del Tages Anzeiger

Der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) will ein Konzept für einen wirksameren Schutz vor illegaler Migration.

Seit 2015 führt Deutschland an der Grenze zu Österreich verstärkte Kontrollen durch, die Jahr für Jahr verlängert werden. Plant der deutsche Innenminister Horst Seehofer Ähnliches nun an der Grenze zur Schweiz? Diese Frage stellt sich, weil Seehofer dem deutschen Nachrichtenmagazin «Spiegel» gestern sagte, Deutschland habe der illegalen Einwanderung entgegenzuwirken «durch eine erweiterte Schleierfahndung und anlassbezogene, zeitlich befristete Kontrollen auch unmittelbar an der Grenze – auch an der Grenze zur Schweiz». Gemäss dem «Spiegel» will Seehofer bis nächsten Monat ein Konzept vorlegen, wie er der illegalen Migration begegnen will. 2018 seien insgesamt 43000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland registriert worden. Viele weitere Migranten seien eingereist, ohne kontrolliert zu werden.
Nach der Tötung eines Kindes im Frankfurter Bahnhof durch einen aus dem Kanton Zürich eingereisten Mann mit Migrationshintergrund wolle Seehofer wieder Kontrollen an der Grenze zwischen beiden Ländern einführen, hatten Medien zuvor berichtet. «Ich werde alles in die Wege leiten, um intelligente Kontrollen an der Grenze vorzunehmen», sagte er.

Keine stationäre Kontrolle
Freitagnachmittag sah sich das deutsche Innenministerium zur Präzisierung veranlasst. Seehofer plane keine stationären Kontrollen an der Grenze zur Schweiz, hiess es in einem Tweet. Er habe mehrfach darauf hingewiesen, dass die Schleierfahndung in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Tat am Frankfurter Bahnhof stehe. Der Innenminister beabsichtige eine erweiterte Schleierfahndung an der Grenze – zeitlich befristet und wenn es die Sicherheitslage erfordert. Seehofers Aussagen sorgen hierzulande für Aufsehen. Der Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats, Werner Salzmann (SVP, BE), kann der Verknüpfung zwischen der Tat am Frankfurter Hauptbahnhof und verstärkten Grenzkontrollen Deutschlands keinen Sinn abgewinnen. Salzmann sagt auf Anfrage, die EU solle doch ihre Aussengrenze besser schützen, anstatt Kontrollen zur Schweiz zu verstärken. Der Täter von Frankfurt sei nicht im Schengener Informationssystem ausgeschrieben gewesen. Es entspreche gängiger Praxis, dass ein Flüchtiger aufgrund einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt national zur Fahndung ausgeschrieben werde – und nicht international. Zudem hätten konkrete Auffälligkeiten die Polizei zu einer Kontrolle veranlassen müssen. Der Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats, Josef Dittli (FDP, UR), sagt, es sei das Recht und die Pflicht jedes Landes, dafür zu sorgen, dass die Einwohner sicher zusammenleben könnten. «Ich würde es aber als diskriminierend empfinden, sollte Deutschland gegenüber der Schweiz spezielle Vorkehrungen treffen, die für die anderen Nachbarländer Deutschlands nicht gelten.» Davon gehe er allerdings nicht aus.

Keine Gesichtserkennung in der Schweiz
Der Tessiner Justiz- und Polizeidirektor Norman Gobbi (Lega) fühlt sich an die Situation von 2015 und 2016 erinnert, als viele Migranten von Italien her die Südgrenze der Schweiz illegal überquerten.
In der Folge verschärfte die deutsche Polizei den Grenzschutz an der Landesgrenze zur Schweiz.
Für Gobbi ist klar, dass die Staaten den Übertritt von Migranten an der Grenze im Griff haben müssen. «Indem Migranten die illegale Einreise verwehrt wird, lassen sich viele Folgeprobleme verhindern», sagt Gobbi.
Eine strikte Migrationspolitik sei besser als eine Politik der offenen Tore.
Was aber meinte Seehofer, als er von «intelligenten Grenzkontrollen» sprach? Sicherheitspolitiker Salzmann hält es für möglich, dass der Deutsche den Ausbau technischer Massnahmen mit Videoüberwachung und Gesichtserkennung vorschlagen wird. Auch für Gobbi ist dies denkbar. Dasselbe habe man im Tessin auch schon diskutiert. In seinem Kanton gebe es stellenweise Videoüberwachung, auch entlang der grünen Grenze, aber keine Gesichtserkennung.