Muss der Gotthard-Raser jetzt zu Hause in den Knast?

Da Blick.ch | Im Februar wurde Christian R. (42) im Tessin zu 30 Monaten Haft verurteilt, davon zwölf unbedingt. Lange wiegte sich der Stuttgarter in seiner Heimat in Sicherheit. Doch nun wirds brenzlig für den Hobby-Rennfahrer.

Eines muss man Norman Gobbi (40) lassen: Er fackelt nicht lange. Der Tessiner Staatsrat will den Gotthard-Raser hinter Gittern sehen. Und er zieht das durch. Mit Hochdruck wurde das Bundesamt für Justiz in Bern angewiesen, den deutschen Strassenrowdie auch in seiner Heimat jagen zu lassen.

Am 16. Juni ging das Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe an das Justizministerium von Baden-Württemberg und flatterte am Dienstag gegen 15 Uhr der Rechtshilfe-Abteilung in Strafsachen auf den Tisch. Nun müssen die Deutschen handeln!

Der Stuttgarter Christian R. (42) bretterte im Juli 2014 in seinem hochgetunten BMW Z4 (482 PS) mit über 200 km/h über Schweizer Autobahnen und durch den Gotthardtunnel. Im Tessin hielt ihn die Polizei an und konfiszierte seinen Sportwagen. Dem deutschen Raser werden Gefährdung des Lebens und Strassenverkehrsdelikte in fünf Kantonen vorgeworfen. Ende Februar verurteilte ein Tessiner Gericht Christian R. zu 30 Monaten Haft. Zwölf davon müsste der Gotthard-Raser absitzen.

Das deutsche Justizministerium prüft jetzt den Fall
Bisher wiegte sich Christian R. in seiner Heimat in Sicherheit. Er ignorierte den Verhandlungstermin und drehte den Schweizern eine lange Nase. «Das Urteil interessiert mich nicht», sagte er zu BLICK. Jetzt wirds brenzlig, machen auch die Deutschen ernst? Muss er zu Hause in den Knast? «Das Justizministerium prüft den Fall», sagt Robin Schray (35), Pressesprecher des Ministeriums der Justiz Baden-Württemberg. Ein Rechtshilfeersuchen seitens der Schweiz, bei dem es um ein Verkehrsverstoss gehe, habe es seines Wissens noch nicht gegeben!

Gotthard-Raser wird nochmals gehört
So lange braucht Norman Gobbi Geduld. «Das Justizministerium reicht den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter» sagt Schray, «diese leitet ein Verfahren ein und entscheidet über einen Antrag an eine Strafkammer des Landgerichts. Der Beschuldigte wird gehört, und es wird geprüft, ob er die Strafe absitzen muss.»
Würde das ausländische Urteil rechtskräftig, müsse das Landesjustizministerium eine Vollstreckungsübernahme bewilligen, so der Sprecher. Erst dann muss der Gotthard-Raser in eines der 17 Gefängnisse von Baden-Württemberg. «Die ganze Prozedur kann allerdings Monate dauern», sagt Schray.

Zeit genug für Christian R. das Weite zu suchen. Nicht in die Schweiz sicherlich. Dort hat der Tessiner Justizdirektor Norman Gobbi bereits ein Einreise- und Fahrverbot für den Gotthard-Raser erwirkt. Sollte er dennoch hier erwischt werden, würde er schnurstracks in den Knast wandern.

(Articolo di Myrte Müller: https://www.blick.ch/news/ausland/schweiz-hat-deutschland-gesuch-um-straf-vollstreckung-geschickt-muss-der-gotthard-raser-jetzt-zu-hause-in-den-knast-id6870186.html)

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